Der geplante Windpark


Wir werden ALLE betroffen sein:

Ø durch Zerstörung des Landschaftsbildes

Ø  durch Beeinträchtigung der Lebensqualität und Gesundheit

Ø  durch Schatten und Geräusche   

Ø  durch Wertverlust des Eigentums. 

Blick auf den Erlebnis- und Tigerpark Dassow vom Standort des geplanten Windrades  unweit der Dassower Siedlung

 

Im Februar 2016 wurde mit dem Entwurf der „Teilfortschreibung des regionalen Raumentwicklungsprogramms“ (RREP) bekannt, dass zwischen Holm, Groß-Voigtshagen und Roggenstorf ein Windeignungsgebiet ausgewiesen wird.


Aktuell befindet sich die Ausweisung der neuen Windeignungsgebiete im Planungs-gebiet Westmecklenburg in der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Abwägung mehr als 2.500 Einwendung ist im Mai 2019 gestartet und bis heute nicht abgeschlossen.

In diesem 2. Entwurf für die Ausweisung der neuen Windeignungsgebiet wurde das relevante Gebiet 05/18  Gross Voigtshagen/ Dassow  von 72 ha auf 101 ha sogar erweitert.

 Windenergie zu produzieren, ist in MV grundsätzlich nur in Windeignungsgebieten möglich, die im regionalen Raumentwicklungsprogramm aufgeführt sind.  

Die Kriterien für Windeignungsgebiete müssen zudem strikt eingehalten werden. Dazu zählt zum Beispiel der Abstand zu Siedlungen und Naturschutzgebieten.


Karte aus dem ersten Entwurf der Teilfortschreibung 2016 - 2018

Abbildung 1: Auszug aus der Karte „Potenzialsuchraum für Windenergieanlagen“, Teil 1http://www.westmecklenburg-schwerin.de/de/start/informelle-vorabbeteiligung-der-gemeinden 


 Karte aus dem zweitem Entwurf der Teilfortschreibung 2018 - 2021

























Quelle: 2. Entwurf zur Teilfortschreibung Planungsverband Westmecklenburg

Auf Grundlage der Ausweisung dieses Windeignungsgebietes und der darauf aufbauenden konkreten Anfrage von Grundstückseigentümern ist die Errichtung von elf Windanlagen des Typs E-138 mit 160 m Narbenhöhe und 229 m Gesamthöhe beabsichtigt.


Information zum Windrad E-138
 

Für die geplanten Anlagen  im Windpark Groß Voigtshagen / Dassow sind die bestehenden Gutachten kritisch zu hinterfragen, weil vergleichbare Windparks mit dieser neuen Technologie und in dieser Anzahl noch nicht errichtet wurden. In den Windparks in Schönberg und Selmsdorf werden heute Windräder mit einer niedrigeren Anlagenhöhe betrieben.

Planungskriterium „Abstand zu Siedlungen“ 
(derzeitiger Stand bzw. Entwurf der RREP MV): 

 

Mecklenburg Vorpommern

Bayern

Abstand zu   Einzelhäusern und Splittersiedlungen

  

800 m

keine

Abstand zu   Siedlungs-bereichen (Wohnen, Erholung)

1.000 m

10 * Höhe

 



Bei den Planungen des Windpark werden lediglich die aktuellen Mindestabstände und Grenzwerte eingehalten auf Basis verschiedener erforderlicher Fachgutachten: z.B.

  • Schalltechnisches   Gutachten
  • Untersuchung   zu Schattenwurf
  •  Untersuchung   zu Infraschall
  • Faunistischer   und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß § 44 BNatSchG
  • Fachbeitrag   Landschaftsbild
  • Fachbeitrag Denkmalschutz


Weitergehende 
Informationen zum geplanten Windpark Groß Voigts-hagen / Dassow

Im August 2018 hat die Enercon GmbH für die Errichtung und Planung von 13 WKA im möglichen Windeignungsraum Groß Voigtshagen das Scoping zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingereicht. Dieses Verfahren ist bereits abgeschlossen. Aktuell sind 11 WKA Gegenstand der Planung.

Im Beratungsgespräch mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (STALU) sind nachstehend Antragsunterlagen für das Vorhaben bei Groß Voigtshagen empfohlen worden:

  • Darstellung der Maßnahmen nach Stilllegung der WKA
  • Rückbauverpflichtung
  • Topographische Karten
  • Datenblatt zum Luftfahrthindernis
  • detaillierte Anlagen- und Betriebsbeschreibung
  • Angaben zum Blitzschutz
  • Angaben zum Arbeits- und Brandschutz
  •  Angaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  •  Angaben zur Herkunft und zur Entsorgung von Abfällen
  •  Angaben zu Wartungsmaßnahmen
  • Schallprognose
  •  Schattenwurfprognose
  • Turbulenzgutachten
  • LBP mit Eingriffsermittlung, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Kompen-sationsmaßnahmen
  • Aussagen zu Eingriffen und Auswirkungen in und auf gesetzlich geschützte          Biotope
  • Artenschutzfachbeitrag mit Darstellung und Beurteilung der Auswirkungen auf schlaggefährdete Vogelarten, Zugvogelgeschehen sowie auf schlaggefährdete Fledermäuse, Horsterfassungen und Darstellung vorgezogener Ausgleichs-maßnahmen/ CEF-/ Ablenkflächen
  • Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Angaben zu einer möglichen Beeinträchtigung der angrenzenden Wälder
  • FFH-Verträglichkeitsprüfung
  • Durchführung einer Raumnutzungsanalyse
  •  Untersuchung der Gehölzbereiche im Hinblick auf die Artengruppe Fledermäuse
  • Untersuchung zu Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet“ Stepenitz-Poischower Mühlenbach-Radegast-Maurine“

                      

 Quelle: schriftliche Auskunft des Stalu vom 22.09.2020